Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen DCCM Studio und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt DCCM Studio nicht an, es sei denn, DCCM Studio hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Allgemeines
Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungshilfe für DCCM Studio erbracht werden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es gelten grundsätzlich nur die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 3 Angebote
Sämtliche Angebote von DCCM Studio sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande nach schriftlicher Auftragsbestätigung/Beauftragung oder dadurch, dass die bestellte Leistung tatsächlich erbracht worden ist. Alle Preise verstehen sich Netto, d.h. exklusiv gesetzlicher Steuern.
§ 4 Vertragsabschluss
Mit einer Beauftragung werden diese AGB akzeptiert. Das Angebot kann durch den Kunden mit Erteilung des Auftrages angenommen werden. Erteilte Aufträge sind nach Eingang der Auftragsbestätigung bei DCCM Studio verbindliche Festaufträge, wenn der Auftragsbestätigung nicht sofort schriftlich widersprochen wird. Bei Stornierung eines Auftrags durch den Auftraggeber sind die bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Arbeiten gemäß den Zahlungsbedingungen zu verrechnen. DCCM Studio führt nicht alle angebotenen Dienstleistungen selbst aus und behält sich deshalb vor, Aufträge durch qualifizierte Dritte ausführen zu lassen.
Die im Auftrag genannten Termine und Bestimmungen sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Sie können nicht einseitig ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners geändert werden. Sofern durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Ausfallzeiten entstehen, wird ein damit verbundener etwaiger Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Das gilt auch für Unterbrechung und vorzeitigen Abbruch eines Auftrages, wenn die Ursache dafür nicht von DCCM Studio zu vertreten ist.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Rechnungen von DCCM Studio sind mit Rechnungseingang beim Auftraggeber in den folgend genannten 3 Teilfälligkeiten zu begleichen. DCCM Studio erstellt zu Beginn der Arbeiten eine Rechnung über das gesamte Auftragsvolumen. Von dieser Gesamtrechnung sind ein Drittel nach Erstellung des Storyboards und aller Absprachen zum Umfang des Projektes und der Abnahme durch den Auftraggeber fällig. Das zweite Drittel der Gesamtrechnungssumme ist nach Abschluss aller Dreharbeiten zu entrichten. Der letzte Teil der Gesamtrechnungssumme - i.d.R. ebenfalls ein Drittel - ist bei Abnahme des fertigen Produktes durch den Auftraggeber fällig. Die Abnahme durch den Auftraggeber hat zeitnah nachdem DCCM Studio die Abnahmebereitschaft mitteilt, zu erfolgen. Kommt es zum Zahlungsverzug innerhalb der einzelnen Teilabschnitte, wird das Projekt an dieser Stelle unterbrochen. Es erfolgt solange keine weitere Bearbeitung bis die Zahlung für das vorausgehende Drittel geleistet wurde. Gelieferte Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von DCCM Studio.
§ 6 Gewährleistung
Die von DCCM Studio erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Inputs des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Mängel an den Leistungen von DCCM Studio müssen sofort nach Kenntnisnahme schriftlich geltend gemacht werden. Andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Mängel können von DCCM Studio nur anerkannt werden, wenn sie sich auf technische Unvollkommenheiten der gelieferten Waren beziehen. Geschmackliche Beanstandungen gelten nicht als Mangel. Unabhängig von der jeweiligen gesetzlichen Regelung hat DCCM Studio das Recht, seine Leistungen zu verbessern. Erst nach dreimaligem erfolglosen Auffordern zur Verbesserung leben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers wieder auf.
§ 7 Haftung
Für Verschulden bei der Durchführung der zu erbringenden Leistung haftet DCCM Studio bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages. Weitergehende Schadenersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung sowie weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
DCCM Studio übernimmt keine Haftung für inhaltliche Fehler und für Fehler, die nach Freigabe durch den Auftraggeber beanstandet werden.
DCCM Studio übernimmt für erstellte Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Für die Rechtmäßigkeit und Gesetzeskonformität der Inhalte ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Auftraggeber übernimmt auch die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber stellt DCCM Studio von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern die Anspruchauslösende Leistung von DCCM Studio auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen beruht.
§ 8 Garantie der Rechte Dritter
Der Auftraggeber versichert, alleiniger Inhaber sämtlicher Rechte der Quelldatenträger zu sein, insbesondere die Rechte Dritter, an der auf den Filmen / Videos / Bilddateien abgebildeten Personen oder Gegenständen, nicht zu verletzen. Sofern dritte Personen gegenüber DCCM Studio eine Verletzung ihrer Rechte geltend machen, verpflichtet sich der Auftraggeber, DCCM Studio spätestens auf erstes schriftliches Anfordern von sämtlichen gegenüber DCCM Studio von dritter Seite geltend gemachten Ansprüchen freizustellen und DCCM Studio etwaige sonstige Schäden zu ersetzen, soweit der Kunde diese zu vertreten hat.
DCCM Studio bleibt es vorbehalten, Aufträge abzulehnen die strafbare, rechts- oder sittenwidrige, insbesondere, Volksverhetzende oder extremistische Inhalte aufweisen.
§ 9 Nutzungsrechte
Der Auftraggeber nutzt die von DCCM Studio erbrachten Leistungen ausschließlich für den vorher vereinbarten Zweck. Darüber hinausgehende Nutzungen müssen schriftlich vereinbart und aus urheberrechtlichen Gründen geregelt sein.
§ 10 Konkurrenzklausel
DCCM Studio akzeptiert keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden.
§ 11 Zusatzbestimmungen
DCCM Studio darf die von ihm erstellten Videos als Referenzverweis und/oder zur Eigenwerbung und Demonstrationszwecken verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Beide Partner vereinbaren zeitlich unbegrenzt, Stillschweigen über die während der gemeinsamen Dreharbeiten bekannt gewordenen firmeninternen Dinge zu bewahren. Der Produktion wird an geeigneter Stelle folgender Urheberhinweis angefügt: Eine „DCCM Studio Produktion“
§ 12 Versicherung
Alle dem Produzenten übergebenen Gegenstände oder Materialien werden seitens DCCM Studio nicht versichert. Es obliegt daher dem Auftraggeber, für einen ausreichenden Versicherungsschutz seines beim Produzenten befindlichen Materials zu sorgen.
§ 13 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Produktionsziel mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen. Er benennt schriftlich einen für diese Produktion zuständigen und verantwortlichen Mitarbeiter. Er ist für die zeit- und sachgerechte Beistellung von allen Leistungen und Pflichten, die der Auftraggeber im Zusammenhang mit der Produktion übernommen hat, verantwortlich.
§ 14 Widerrufsbelehrung gemäß § 355 Abs. 2 BGB
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
DCCM StudioAndreas NeutschHeinickestr.2245128 Essen eMail: info@dccm.deWiderrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls bezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40 nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. In allen anderen Fällen ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
§ 15 Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist - soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist - Essen. Die Rechtswirksamkeit, Auslegung und Erfüllung dieses Vertrages unterliegt deutschem Recht.
Nicht anzuwenden sind jedoch internationale Verweisungsnormen.
§ 16 Unwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder unwirksam sein, werden die Vertragsteile einvernehmlich eine gültige bzw. wirksame Bestimmung ersatzweise festlegen, welche der ungültigen bzw. unwirksamen Bestimmung inhaltlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung hat keine Auswirkung auf Gültigkeit bzw. Wirksamkeit der gesamten Vereinbarung.
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